Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Erbringung von Leistungen und Werkleistungen von
Galeski – Manufaktur innovativer Maschinen
Peter Galeski e.K.
Boschstr. 4
56457 Westerburg
E-Mail: info@galeski.de
(nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“)
1. Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lieferungen und Leistungen, auch zukünftige, die zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer unter Einbeziehung dieser AGB geschlossen werden.
1.2 Der Auftragnehmer schließt keine Verträge mit Verbrauchern bzw. Privatpersonen.
1.3 Soweit neben diesen AGB weitere Vertragsdokumente oder andere Geschäftsbedingungen in Text- oder Schriftform Vertragsbestandteil geworden sind, gehen die Regelungen dieser weiteren Vertragsdokumente im Widerspruchsfalle den vorliegenden AGB vor.
1.4 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer der Einbeziehung nicht ausdrücklich widerspricht oder in Kenntnis entgegenstehender AGB des Auftraggebers die Leistung vorbehaltlos erbringt. Abweichungen bedürfen stets der ausdrücklichen Zustimmung.
1.5 Konstruktive Änderungen an den zu liefernden Maschinen und Werkzeugen behalten wir uns grundsätzlich vor.
2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
2.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung des folgenden Werks: Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von Maschinen, Werkzeugen und Zubehörteilen für die professionelle Natur- und Kunststeinbearbeitung (z. B. für das Trennen, Schleifen, Polieren und Bohren). Dies umfasst sowohl Standard- und Serienprodukte als auch kundenindividuelle Sonderanfertigungen sowie die Erbringung von Service-, Wartungs- und Reparaturarbeiten.
2.2 Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber.
2.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Vertragserfüllung weitere Erfüllungsgehilfen hinzuzuziehen. Bei Lieferverzug, der nicht auf höherer Gewalt beruht, hat der Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zu setzen.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
3.1 Es obliegt dem Auftraggeber, die von ihm zum Zwecke der Leistungserfüllung zur Verfügung zu stellenden Informationen, Daten und sonstigen Inhalte vollständig und korrekt mitzuteilen.
3.2 Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Leistungserbringung, die durch eine verspätete und notwendige Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist der Auftragnehmer gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich; die Vorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.
4. Preise, Vergütung und Zahlungsbedingungen
4.1 Die Vergütung wird individualvertraglich vereinbart. Soweit nichts Besonderes vereinbart wird, verstehen sich alle angegebenen Preise für Lieferung ab Werk und wir berechnen für die Verpackung 2 % vom Bruttolistenpreis.
4.2 Bei fest vereinbarten Preisen bleibt dem Auftragnehmer das Recht vorbehalten, im Falle einer Veränderung der preisbildenden Faktoren (wie Materialkosten, Löhne, Energiekosten) eine entsprechende Anpassung des Preises zu verlangen, es sei denn, dass die Lieferung innerhalb von 4 Monaten nach Auftragsbestätigung erfolgt.
4.3 Unsere Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen gewähren wir 2 % Skonto, sofern der Rechnungsbetrag 200,- Euro übersteigt. Erstaufträge sind sofort bei Anlieferung oder per Vorkasse zahlbar.
4.4 Gerät der Auftraggeber mit seiner Zahlung in Verzug, so sind wir berechtigt, ab dem Verzugszeitpunkt gesetzliche Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen (in Anlehnung an auf aktuelle Gesetzeslage angepasst).
4.5 Mit von uns nicht anerkannten Gegenansprüchen kann der Auftraggeber nicht aufrechnen, es sei denn, dass die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig zu Gunsten des Auftraggebers entschieden ist.
4.6 Tritt der Auftraggeber ohne rechtlichen Grund vom Vertrage zurück, so ist er verpflichtet, einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 20 % des Vertragswertes zu zahlen, wobei die Geltendmachung eines höheren oder niedrigeren Schadens vorbehalten bleibt.
5. Versand und Gefahrtragung
5.1 Der Versand erfolgt mangels besonderer Weisung nach unserem Ermessen ohne Gewähr für den billigsten Transportweg. Der Versand einschließlich etwaiger Rücksendungen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
5.2 Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald der Liefergegenstand unsere Geschäftsräume oder das Lager verlässt, und zwar auch dann, wenn ausnahmsweise frachtfreie Lieferung vereinbart wurde.
6. Abnahme (bei Werkleistungen)
6.1 Nach der Fertigstellung des Werks wird der Auftragnehmer den Auftraggeber zur Abnahme auffordern. Der Auftraggeber wird daraufhin überprüfen, ob das Werk vertragsgemäß ist und keine wesentlichen Mängel aufweist. Auftraggeber und Auftragnehmer werden die Abnahme in einem Abnahmeprotokoll dokumentieren.
7. Gewährleistung und Schadensersatz
7.1 Es gilt grundsätzlich das gesetzliche Mängelgewährleistungsrecht.
7.2 Für Kaufleute gilt die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht. Ist die gelieferte Ware mangelhaft, so hat der Auftraggeber uns dies bei erkennbaren Mängeln unverzüglich nach Erkennbarkeit schriftlich mitzuteilen.
7.3 Bei rechtzeitiger Mängelrüge haben wir nach unserer Wahl das Recht zur Nachlieferung, Ersatzlieferung oder Ausbesserung. Farbtonabweichungen bei Nachlieferungen sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
8. Erweiterter Eigentumsvorbehalt
8.1 Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum, bis der Auftraggeber sämtliche, auch künftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit uns, insbesondere auch eines Kontokorrentsaldos, gezahlt bzw. anerkannt hat.
8.2 Die Be- und Verarbeitung von uns gelieferter Ware erfolgt stets in unserem Auftrag, ohne dass uns Verbindlichkeiten hieraus entstehen. Wird die Ware mit anderen Gegenständen verarbeitet oder verbunden, so tritt uns der Auftraggeber bereits jetzt seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an den neuen Gegenständen ab.
8.3 Der Auftraggeber ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsleben berechtigt, solange er nicht in Verzug ist. Die aus einem Weiterverkauf entstehenden Forderungen tritt der Auftraggeber bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen den Auftraggeber widerruflich, diese Forderungen im eigenen Namen einzuziehen.
8.4 Übersteigt der Wert des uns zur Sicherheit dienenden Eigentumsvorbehalts unsere Gesamtforderung um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Auftraggebers insoweit zur Freigabe verpflichtet.
8.5 Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. In der Zurücknahme liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
9. Haftung
9.1 Der Auftragnehmer haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens oder aufgrund zwingender Haftung (z.B. nach Produkthaftungsgesetz). Verletzt der Auftragnehmer fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.
9.2 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Auftragnehmer aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese Vertragsbedingungen oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.
10. Datenschutz und Verschwiegenheit
10.1 Der Auftragnehmer wird alle ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag zur Kenntnis gelangenden Vorgänge streng vertraulich behandeln.
10.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Durchführung des Auftrags sämtliche datenschutzrechtlichen Vorschriften – insbesondere die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) – einzuhalten.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Kaufrechts (CISG / IKG).
11.2 Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, vereinbaren die Parteien den Sitz des Auftragnehmers (Westerburg) als Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis.
11.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern.
11.4 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der AGB im Übrigen hiervon nicht berührt.