Terms & Conditions

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fassung: September 1996

 

1. Allgemeines

Unsere sämtlichen Lieferungen und Leistungen, auch zukünftige, einschließlich aller Nebenleistungen erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen auch wenn im Einzelfalle nicht darauf Bezug genommen wird.

 

Der Besteller verzichtet auf die Geltendmachung eigener Ansprüche seiner Geschäfts-, bzw. Einkaufsbedingungen. Diese wurden auch nicht durch Schweigen des Lieferers oder durch Erfüllung Vertragsinhalt, sondern müssen ebenso wie jede sonstige abweichende Vereinbarung für jedes Geschäft durch den Lieferer gesondert schriftlich bestätigt werden. Konstruktive Änderungen behalten wir uns grundsätzlich vor. Alle Angaben sind unverbindliche Richtwerte, soweit wir sie nicht ausdrücklich als verbindlich in der Auftragsbestätigung bezeichnen.

 

2. Angebot und Vertragsschluss

Alle unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Erst mit unserer schriftlichen Bestätigung werden Aufträge, mündliche und fernmündliche Erklärungen, Vereinbarungen und Nebenabreden verbindlich wirksam.

 

3. Preise

Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den am Tag der Lieferung gültigen Preise abgerechnet. Bei fest vereinbarten Preisen bleibt beiden Parteien das Recht vorbehalten, Falle einer Veränderung der preisbildenden Faktoren wie Löhne, Frachtsätze, Energiekosten, Umsatzsteuer, Zölle etc. eine entsprechende Anpassung des vereinbarten Preises zu verlangen, es sei denn, dass die Lieferung innerhalb von 4 Monaten nach Auftragsbestätigung erfolgt. Alle angegebenen Preise verstehen sich für Lieferung ab Werk. Soweit nichts besonderes vereinbart wird, berechnen wir für die Verpackung 2% vom Bruttolistenpreis.

 

4. Lieferzeit

Die Lieferzeit gilt nur als annähernd vereinbart, wenn nicht ausdrücklich ein verbindlicher Termin von uns bestätigt wurde. Die Einhaltung eines schriftlichen bestätigten Termins setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher von dem Besteller zu liefernden Unterlagen und Klärungen voraus.

 

Dieses hat spätestens eine Woche vor Liefertermin zu erfolgen. Im Einzelfall kann vom Lieferer ein anderer Zeitraum bestimmt werden, sofern umfangreiche Vorarbeiten durch den Lieferer zu erledigen sind. Wird diese Voraussetzung nicht erfüllt, so wird die Lieferfrist angemessen verlängert.

 

Unvorhergesehene Hindernisse. Fälle von höherer Gewalt, Schwierigkeiten in der Materialbeschaffung etc. entbinden uns von der innehaltung der vereinbarten Lieferfristen.

 

Diese sind nach der Behebung des Hindernisses neu zu vereinbaren, wobei die voraussichtliche Auslieferungsmöglichkeit von uns terminbestimmend ist. Zu der Lieferung von Teilmengen sind wir jedoch zu jeder Zeit berechtigt. Bei Lieferverzug hat uns der Besteller eine angemessene Nachfrist zu setzen.

 

Nach Ablauf der Nachfrist ist der Besteller berechtigt vom Vertrage zurückzutreten, weitergehende Rechte, insbesondere Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

 

5. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis der Auftraggeber sämtliche, auch künftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsbezeichnung mit uns, insbesondere auch eines Kontokorrentsaldos, gezahlt, bzw. anerkannt hat. Bei Hingabe von Schecks und Wechseln gilt erst die Einlösung als Erfüllung.

 

Bei Rediskontierungswechseln bleibt unser Eigentumsvorbehalt unabhängig von der Scheckzahlung, bis zur Einlösung des Wechsels bestehen. Die Be- und Verarbeitung von uns gelieferter Ware erfolgt stets in unserem Auftrag, ohne dass uns Verbindlichkeiten hieraus entstehen. Wird die von uns gelieferte Ware mit anderen Gegenständen verarbeitet oder verbunden, so tritt uns der Besteller bereits jetzt seine Eigentums-, bzw. Miteigentumsrechte an den neuen beweglichen Gegenständen ab und verwahrt diese mit kaufmännischer Sorgfalt für uns.

 

Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsleben berechtigt, so lange er nicht in Verzug ist. Vorpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus einem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Besteller bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung so lange berechtigt, als er sich uns gegenüber nicht in Zahlungsverzug befindet. Übersteigt der Wert des uns zur Sicherheit dienenden unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstand unsere Gesamtforderung aus der Geschäftsbezeichnung um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Rückübertragung verpflichtet. Wir ermächtigen den Besteller widerruflich, die von uns abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen.

 

Diese Einzugsermächtigung kann widerrufen werden, wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.

 

Der Besteller verpflichtet sich jederzeit auf Verlangen und unverzüglich im Falle des Zahlungsverzuges den Abnehmer der Vorbehaltsware zu benennen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware ist der Besteller auf die Eigentumsverhältnisse hinzuweisen und unverzüglich den Lieferer zu unterrichten.

 

Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere Zahlungsverzuges sind wir berechtigt die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Bestellers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag.

 

Der Lieferer ist berechtigt die Geschäftsräume des Bestellers zu betreten, um die Vorbehaltsware zurückholen zu können.

 

6. Zahlungen

Unsere Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, 30 Tage nach Rechnungsstellung zahlbar, innerhalb von 8 Tagen mit 2% Skonto. Bei einem Rechnungsbetrag unter 200,- Euro ist kein Skontoabzug möglich. Wir sind berechtigt, Zahlungen immer auf die älteste Forderung anzurechnen. Sind Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlungen zuerst auf Kosten dann auf Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.

 

Erstaufträge sind sofort bei Anlieferung/Nachnahme zahlbar.

 

Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber angenommen. Wechsel nehmen wir nur nach vorheriger Vereinbarung und vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeit an. Kosten der Diskontierung und der Einziehung von Wechseln und Schecks gehen zu Lasten des Bestellers. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können.

 

Gerät der Besteller mit seiner Zahlung in Verzug, so sind wir berechtigt von dem betroffenen Zeitpunkt ab Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, oder aber die tatsächlich in Anspruch genommenen Zinsen. Wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, einen Scheck nicht einlöst, oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen.

 

Außerdem sind wir berechtigt, Vorauszahlungen ohne Sicherheitsleistungen zu verlangen. Tritt der Besteller ohne rechtlichen Grund vom Vertrage zurück, so ist er verpflichtet einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 20% des Vertragswertes zu zahlen.

 

Die Geltendmachung eines höheren oder niedrigeren Schadens bleibt vorbehalten.

 

Mit von uns nicht anerkannten Gegenansprüchen kann der Besteller nicht aufrechnen, es sei denn, dass die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig zu Gunsten des Bestellers entschieden ist.

 

7. Gewährleistung und Schadensersatz

Ist die gelieferte Ware mangelhaft oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften, so hat der Besteller uns dies bei erkennbaren Mängeln unverzüglich nach Erkennbarkeit, spätestens aber innerhalb von 6 Monaten nach Entgegenname, schriftlich mitzuteilen und zwar auch dann, wenn dem Besteller vorher ein Auswahlmuster übersandt worden ist. Bei rechtzeitiger Mängelrüge haben wir nach unserer Wahl das Recht zur Nachlieferung, Ersatzlieferung, Ausbesserung oder Erstattung des Gegenstandwertes der Ware.

 

Machen wir von diesem Recht innerhalb einer vom Besteller gesetzten angemessenen Frist keinen Gebraucht, so steht dem Besteller das Recht zur Minderung oder Rücktritt des Vertrages zu.

 

Dieses Recht stehen dem Besteller auch dann zu, falls Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen fehlschlagen.

 

Weitergehende Gewährleistungsansprüche sowie Schadensersatzansprüche jeglicher Art einschließlich Ansprüchen auf Ersatz von Folgeschäden und Kosten sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits zugrunde liegen.

 

Farbtonabweichungen bei Nachlieferungen sind von der Gewährleistung ausgeschlossen, Soweit nicht für einzelne Artikel eine generelle Garantieerklärung erteilt wird, übernehmen wir eine Garantie nur bei ausdrücklicher schriftlicher Garantiezusage.

 

8. Versand, Gefahrtragung

Der Versand erfolgt mangels besonderer Weisung nach unserem Ermessen ohne Gewähr für den billigsten Transportweg. Der Versand einschließlich etwaiger Rücksendungen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Bestellers. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald der Liefergegenstand unsere Geschäftsräume oder das Lager verlässt und zwar auch dann, wenn ausnahmsweise frachtfreie Lieferung vereinbart wurde.

 

Wird der Versand ohne unser Verschulden verzögert, steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.

 

9. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Westerburg.

 

Die Vertragsbeziehungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des internationalen Kaufrechtes (IKG) ist ausgeschlossen. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, wird davon die Rechtsgültigkeit der anderen Bestimmung nicht berührt.

 

10. Hinweis auf Datenschutzgesetz

Wir weisen darauf hin, dass die im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis anfallenden Daten gespeichert werden (§ 26, Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz).